Allgemeine Geschäftsbedingungen
Coaching Fuerteventura / Deichselberger Consulting
1. Gegenstand des Vertrages
Coaching Fuerteventura / Deichselberger Consulting, nachstehend der „Veranstalter,“ führt Coaching,
Training und Beratung (Seminarleistungen) gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Vertragspartner, nachstehend "Klient," durch.
Der Verantstalter wendet sich an gesunde Personen und erfüllt keinen therapeutischen Zweck. Die
Seminarleistungen sind kein Ersatz für psychiatrische oder medizinische Behandlung.
Zu den Seminarleistungen gehören nicht die Buchung der An- und Abreise oder des Hotelaufenthaltes
am Ort der Seminarleistung. Diese Buchungen führt der Klient in eigener Verantwortung und auf
eigene Kosten durch. Reise- und Übernachtungskosten sind nicht in den Seminargebühren enthalten.
Auf Wunsch informieren wir Sie gern über Unterkunftsmöglichkeiten am Seminarort.
Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Etwaig getroffene mündliche
Nebenabreden sind unwirksam.
2. Anmeldung
Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen werden vorbehalten.
Ihre Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs von uns gebucht und
schriftlich bestätigt.
Um den Erfolg der Seminare zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Sollte die von Ihnen
gewählte Veranstaltung bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend. Sobald ein Kurs
ausgebucht ist, wird eine Warteliste eröffnet.
3. Zahlungsbedingungen
Unsere Preise und Gebühren für Seminarleistungen verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
Solange keine schriftliche Zahlungszusage von dritter Seite vorliegt, ist der Klient Schuldner der
Seminargebühr.
Die Zahlung der vereinbarten Beträge wird nach Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb von 7
Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah mit Ihrer Buchung.
4. Kündigung
Kündigung durch den Klienten
Die Kündigung des Vertrages ist jederzeit möglich.
Kündigen Sie den Seminarvertrag 150 Kalendertage vor Seminarbeginn, können wir Ersatz für die
getroffenen Seminarvorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist
unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen
Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigungserklärung bei uns. Die Höhe
der Pauschale beträgt bei Kündigung: 150 Kalendertage vor Seminarbeginn 30%, 100 Kalendertage
vor Seminarbeginn 50%, 50 Kalendertage vor Seminarbeginn 70%, 30 Kalendertage vor
Seminarbeginn 90% und ab Seminarbeginn 100%.
Dem Klienten ist der Nachweis gestattet, dass der tatsächlich angemessene Betrag der
Stornoaufwendungen wesentlich niedriger als die vorgenannte Pauschale ist.
Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, für Ihren Platz eine/n Ersatzteilnehmer/in zu
benennen. In diesem Fall berechnen wir 20 Euro für den Verwaltungsaufwand.
Kündigung durch den Veranstalter
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen einer zu geringen Teilnehmerzahl (spätestens 30
Tage vor Beginn) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B.
plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Müssen wir ein Seminar absagen,
erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnehmergebühr oder buchen Sie auf Ihren Wunsch kostenfrei
auf ein anderes Seminar mit gleicher Seminargebühr um. Weitergehende Ansprüche sind
ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten
oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
Bitte beachten Sie die Rücktrittsbedingungen der Fluggesellschaften und der Hotels. Wir empfehlen
den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Auslandskrankenversicherung in Ihrem Reisebüro.
5. Haftungsausschluss
Der Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der
Veranstaltung und kommt für von ihm verursachte und verschuldete Schäden selbst auf.
Alle Seminare werden mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter
haftet nicht für einen Schulungserfolg bei den Teilnehmern und auch nicht für die Inhalte der Trainer.
Der Veranstalter achtet aber stetig auf Qualität und Aktualität.
Der Veranstalter haftet nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder
eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leichtfahrlässig verursachten Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet
der Veranstalter nur wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf
den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in
Satz 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. Die Regelungen dieses Absatzes gelten für alle
Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie
gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast
zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6. Änderungsvorbehalt
Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen
oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der
angekündigten Veranstaltung für den Klienten nicht wesentlich ändern. Der Veranstalter ist berechtigt,
die vorgesehenen Trainer im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des
angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
7. Geheimhaltung
Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder
von als vertraulich bezeichneten Informationen werden zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln.
Schriftliche Aufzeichnungen des Veranstalters dienen der gewissenhaften Arbeit und sind
unabdingbar. Der Veranstalter sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und
Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger schriftlicher Absprache angefertigt werden.
8. Sektenpassus
Der Veranstalter distanziert sich entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen
und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit diesen oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen
nahestehenden Unternehmen ab.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Hat der Klient seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, so ist
nichtausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche
Mahnverfahren, bleiben unberührt.
Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die
Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen
wirksam. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei
darstellen würde.
Stuttgart, den 09.02.2012
Impressum | |
Herausgeber | Deichselberger, Postfach 50 03 31, 70333 Stuttgart, Ust-IdNr. DE220127846. |
Sitz des Unternehmens | 70333 Stuttgart |
Verantwortlicher | Deichselberger - Email unter info@deichselberger.de |
Rechte | Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht Rechte Dritter gesetzlich und vertraglich berührt sind. Texte, Bilder, Grafiken, Gestaltung / Layout / Anordnung unterliegen dem Schutz des Urheberrechtes und allen anderen Schutzgesetzen. Der Inhalt dieser Homepage darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert, eingesetzt (z.B. für Firmenpräsentationen), in Datenbeständen abgespeichert oder Dritten zugänglich gemacht / vertrieben werden. Hierzu wird eine schriftliche Genehmigung des Herausgebers benötigt. Copyright by Doris Deichselberger, Postfach 50 03 31, 70333 Stuttgart Alle Warenzeichen und Copyrights auf dieser Homepage sind © des jeweiligen Unternehmens. |
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